BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Arbeitgeber haben die Pflicht, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wenn Mitarbeiter über die Firma für das Alter vorsorgen möchten. Selbst Minijobbern und Geringverdienern steht dieser Anspruch zu.
Doch auch für den Geschäftsführer selbst ist die bAV - vor allem die Unterstützungskasse (auch U-Kasse, bzw. "Unternehmensbank" genannt) - ein wahrlich gutes Instrument um Steuern zu sparen und gleichzeitig vorzusorgen!
HÄUFIGE FEHLERQUELLEN
fehlende oder falsche Beratungsdokumentation
fehlende oder unvollständige Entgeltumwandlungs-vereinbarung
fehlende Bescheinigung des Vorarbeitgebers
„Die Versorgungsordnung stellt ein essentielles Instrument zum Schutz der Arbeitgeber dar.“
Benjamin Fitzner / CEO
Im Rahmen der neuen EU Richtlinie wird das Nachweisgesetz aus dem Jahr 1995 zum 01.08.2022 angepasst.
Arbeitgeber sollten seit dem 01.08.2022 den Arbeitsvertrag um die Versorgungsordnung ergänzt haben, um der Nachweispflicht nachzukommen.
Arbeitgebern, welche gegen das Nachweisgesetz verstoßen, drohen Bußgelder (§ 4 NachwG-E). Dies ist eine ausdrückliche Vorgabe der europäischen Richtlinie.
Ordnungswidrig handelt ein Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer eine wesentliche Vertragsbedingung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig ausgehändigt hat.
Arbeitgeber haben die Pflicht eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wenn Mitarbeiter über die Firma fürs Alter vorsorgen wollen. Verlangen Beschäftigte eine bAV, müssen Unternehmer einen Sparvertrag für sie abschließen – mindestens eine Direktversicherung.
Selbst Minijobbern und Geringverdienern steht dieser Anspruch zu. Über die Form der Betriebsrente und den Vertrag entscheidet jedoch allein der Firmenchef.
BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz &
BetrAVG - §1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Der Zuschuss vom Arbeitgeber ist Pflicht. Seit 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von mind. 15% zu jeder betrieblichen Altersvorsorge zahlen, wenn diese über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.
Egal, wie alt der Vertrag ist.
BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz &
BetrAVG - §1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Künftig müssen Arbeitgeber ausdrücklich über die „Art der Auszahlung“ des Arbeitsentgeltes informieren (§2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Entwurfs – NachwG-E). Die Informations- & Nachweispflicht im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird hiermit verschärft.
Hierbei wird eine schriftliche Aushändigung verlangt – die beste Möglichkeit bildet dabei die Versorgungsordnung.
Das Nachweisgesetz folgt hierbei den europarechtlichen Vorgaben (sog. Nachweisrichtlinie – RL 91/533/EWG).
BAV LÖSUNGEN
Investment
Eine gute bAV ist nur so gut, wie ihr Anlagekern. Mit einem ETF-Portfolio vereinen Sie Rendite & Sicherheit!
Kosten
Kosten sind häufig der Renditekiller Nummer 1. Mittels finanzmathe-matischer Gutachten zeigen wir Ihnen genau auf, was sich lohnt und was nicht!
Sicherheit
Störfälle gibt es immer wieder. Wir sind für unsere Mandaten Ansprechpartner und stehen mit unseren Mitarbeitern und Tools stets zur Verfügung!
Was zeichnet eine
gute bAV aus?
Grundsätzlich sollte eine bAV für den Arbeitgeber haftungs- & revisionssicher, sowie für die Mitarbeiter renditestark und kostenarm sein.
In den meisten Fällen sehen wir, dass weder das eine, noch das andere gegeben ist. Arbeitgeber haben massive Haftungslücken, da keine rechtsgültige Versorgungsordnung installiert ist oder wichtige Vertrags- und Beratungsdokumente fehlen.
Wir kümmern uns genau darum und helfen an dieser Stelle. Unser Job ist es in erster Linie, Arbeitgeber zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass die installierten Produkte (egal, ob bAV, bKV, etc.) sicher und leistungsstark sind.
Welche Mitarbeiter haben Anspruch?
Der Anspruch auf bAV besteht für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rechtliche Sicherheit für Arbeitgeber
Um im Bereich der bAV Rechtssicherheit zu schaffen, muss man sich mit einer Konstellation diverser Gesetze auseinandersetzen. Hier ein paar Beispiele mit kurzen Infos dazu:
1) § 1a BetrAVG & BRSG
die bAV anbieten und den Zuschuss gewähren
2) § 2 I Nachweisgesetz
auf die bAV ordentlich hingewiesen haben
3) § 1b Abs. 1 S. 4 BetrAVG
dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht werden
4) § 61 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 62 VVG
die Beratung rechtssicher dokumentieren
5) § 5 Abs. 2 LStDV
die Bescheinigung vom Vorarbeitgeber einholen
DIGITALISIERUNG
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Durch die digitale Verwaltung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen, sparen Sie sich gut 80% der Aufwände in der Personalabteilung für jene Themen.
Mit der XEMPUS Plattform bringen wir alle Beteiligten der betrieblichen Altersversorgung zusammen und bieten die entsprechende Produktlösung: